Das Strafrecht berechtigt den Staat, Täter für eine Straftat zu bestrafen.
Häufig kommt es hier bei der Verteidigung auf ein schnelles Handeln und die richtige Reaktion bei z.B. Festnahmen, Vernehmungen durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft, Durchsuchungen und Beschlagnahmen an.
Die Kanzlei vertritt sowohl die Seite der Privatklage (Anklage) als auch der Verteidigung in allen Stadien des Strafverfahrens, d.h. vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zum Rechtsmittelverfahren.
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in allen Gebieten des Strafrechts, wiez.
B. im Wirtschaftsstrafrecht, im Bereich der Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug u. a.), bei Straftaten gegen das Leben und die Gesundheit (Mord, Totschlag, Körperverletzung u. a.) sowie bei Verkehrsdelikten.