Im Prozessrecht liegt ein wesentlicher Bestandteil der Anwaltstätigkeit, da rechtliche Beziehungen oftmals Meinungsverschiedenheiten mit sich bringen, die zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.
Aufgabe von ABOGADOS MB. MARTIN ist es, diesen Streitigkeiten durch die Erarbeitung technisch wirksamer und effektiver Lösungen für jeden Einzelfall, zu entgegnen. Dabei versuchen wir stets, die gerichtliche Auseinadersetzung zu vermeiden und bereits entstandene Streitigkeiten außergerichtlich (beispielsweise in Form eines Vergleichs) beizulegen. Auf diese Weise sollen die vor allem in Spanien mit einem gerichtlichen Vorgehen verbundenen nicht unerheblichen Kosten und lange andauernde Gerichtsverfahren vermieden werden.
Vor Klageerhebung begutachten wir die Sach- und Rechtslage ausführlich, um die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung zu prüfen und ein Prozessrisiko (Abweisung der Klage mit der Folge, das die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat) möglichst gering zu halten.
Neben der Vertretung unserer Mandantschaft bei streitigen Verfahren vor spanischen Gerichten aller Instanzen, gehört auch die Vertretung im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie z.B. in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten, zu unseren Leistungen.
Unser prozessrechtliches Dezernat arbeitet stets fachübergreifend, sodass bei Ausgestaltung der verfahrenseinleitenden Schritte alle juristischen Teilgebiete (Immobilien-, Gesellschafts-, Arbeits-, Umweltrecht etc.) einbezogen werden.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
>> Zivilrecht: Vertragliche und außervertragliche Haftung, versicherungs-, immobilien-, bau-, familien- und erbrechtliche Ansprüche, Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
>> Verwaltungsrecht: Anstrengung von Prozessen vor den Verwaltungsgerichten und von Verwaltungsverfahren vor den öffentlichen Behörden, haftungsrechtliche Inanspruchnahme der Verwaltung und Sozialversicherung, baurechtliche Angelegenheiten
>> Vollstreckung in- und ausländischer gerichtlicher Entscheidungen und sonstiger vollstreckbarer Titel
>> Strafrecht
>> Einlegung von Rechtsmitteln aller Art, einschließlich Revision vor dem Obersten Gerichtshof und verfassungsrechtliche Rechtsbehelfe vor dem Verfassungsgericht