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STRAFRECHT |
Das
Strafrecht berechtigt den Staat, Täter für eine Straftat
zu bestrafen.
Häufig kommt es hier bei der Verteidigung auf ein schnelles
Handeln und die richtige Reaktion bei z.B. Festnahmen, Vernehmungen
durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft, Durchsuchungen und Beschlagnahmen
an.
Die
Kanzlei vertritt sowohl die Seite der Privatklage (Anklage) als
auch der Verteidigung in allen Stadien des Strafverfahrens, d.h.
vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zum
Rechtsmittelverfahren.
Wir
vertreten die Interessen unserer Mandanten in allen Gebieten des
Strafrechts, wie
z. B. im Wirtschaftsstrafrecht, im Bereich der Vermögensdelikte
(Diebstahl, Betrug u. a.), bei Straftaten gegen das Leben und die
Gesundheit (Mord, Totschlag, Körperverletzung u. a.) sowie
bei Verkehrsdelikten.

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