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PROZESSRECHT |
Im
Prozessrecht liegt ein wesentlicher Bestandteil der Anwaltstätigkeit,
da rechtliche Beziehungen oftmals Meinungsverschiedenheiten mit
sich bringen, die zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.
Aufgabe
von ABOGADOS MB. MARTIN ist es, diesen Streitigkeiten durch die
Erarbeitung technisch wirksamer und effektiver Lösungen für
jeden Einzelfall, zu entgegnen. Dabei versuchen wir stets, die gerichtliche
Auseinadersetzung zu vermeiden und bereits entstandene Streitigkeiten
außergerichtlich (beispielsweise in Form eines Vergleichs)
beizulegen. Auf diese Weise sollen die vor allem in Spanien mit
einem gerichtlichen Vorgehen verbundenen nicht unerheblichen Kosten
und lange andauernde Gerichtsverfahren vermieden werden.
Vor Klageerhebung begutachten wir die Sach- und Rechtslage ausführlich,
um die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung zu prüfen
und ein Prozessrisiko (Abweisung der Klage mit der Folge, das die
unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat) möglichst
gering zu halten.
Neben der Vertretung unserer Mandantschaft bei streitigen Verfahren
vor spanischen Gerichten aller Instanzen, gehört auch die Vertretung
im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie z.B. in familien-
und erbrechtlichen Angelegenheiten, zu unseren Leistungen.
Unser
prozessrechtliches Dezernat arbeitet stets fachübergreifend,
sodass bei Ausgestaltung der verfahrenseinleitenden Schritte alle
juristischen Teilgebiete (Immobilien-, Gesellschafts-, Arbeits-,
Umweltrecht etc.) einbezogen werden.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten insbesondere in folgenden
Bereichen:
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Handels-
und Gesellschaftsrecht: Ansprüche aus Handelsverträgen
(zum Beispiel Handelsvertreter- und Vertragshändlervertrag),
Inanspruchnahme von Geschäftsführungsorganen bei missbräuchlicher
Geschäftsführung etc.
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Zivilrecht: Vertragliche und außervertragliche Haftung,
versicherungs-, immobilien-, bau-, familien- und erbrechtliche
Ansprüche, Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
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Verwaltungsrecht: Anstrengung von Prozessen vor den Verwaltungsgerichten
und von Verwaltungsverfahren vor den öffentlichen Behörden,
haftungsrechtliche Inanspruchnahme der Verwaltung und Sozialversicherung,
baurechtliche Angelegenheiten
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Vollstreckung in- und ausländischer gerichtlicher Entscheidungen
und sonstiger vollstreckbarer Titel
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Strafrecht
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Einlegung
von Rechtsmitteln aller Art, einschließlich Revision vor
dem Obersten Gerichtshof und verfassungsrechtliche Rechtsbehelfe
vor dem Verfassungsgericht
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