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IMMOBILIENRECHT |
Das
spanische Immobilienrecht und Steuersystem weist einige Besonderheiten
auf und unterscheidet sich in einigen Bereichen erheblich vom beispielsweise
deutschen Rechtsystem. Daher erfordern zunehmende Investitionen
in der Immobilienbranche eine umfassende fundierte Rechtsberatung
von einheimischen und ausländischen Unternehmern und Privatpersonen.
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Kauf einer Immobilie und die Eigentumsübertragung
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Einfacher
privatschriftlicher Kaufvertrag
Im Gegensatz zum deutschen Recht, bedürfen Immobilienkaufverträge
nach dem spanischen Immobilienrecht zum Beispiel keiner
Form, sodass ein einfacher privatschriftlicher Kaufvertrag
oder bereits eine mündliche Vereinbarung zu einer Bindung
führen. Dennoch ist zu einer Vertragsgestaltung mit
Hilfe eines Anwalts zu raten, damit wichtige steuerrechtliche,
erbrechtliche und familienrechtliche Aspekte beachtet werden
und entsprechende Klauseln zu Ihren Gunsten formuliert werden
können. Von großer Bedeutung ist auch, dass der
Verkäufer seine Eigentümerstellung beweist. Dies
kann durch einen Eintragungsnachweis des Grundbuchamtes
erfolgen, den der Verkäufer vorzulegen hat. Besser
ist es jedoch, sich einen Grundbuchauszug geben zu lassen,
da an Hand dieses Auszugs geprüft werden kann, ob das
Grundstück frei von Belastungen ist. Ferner ist darauf
zu achten, dass die Immobilie nicht vermietet wird, da das
Mietverhältnis auch über den Verkauf hinaus besteht.
Auch hier sollte ein Anwalt behilflich sein, um Sicherheit
zu schaffen.
Liegt
ein privatschriftlicher Kaufvertrag vor, wird das Eigentum
an Grund und Immobilie durch Einigung und Übergabe
übertragen. Die Übergabe erfolgt duch die Schlüsselübergabe.
Anders als in Deutschland ist eine Eintragung im Grundbuch
(Registro de la propiedad) für den Erwerb des Eigentums
nicht erforderlich. Trotzdem ist eine Grundbucheintragung
sehr wichtig und dient der Sicherheit des Käufers,
da sich nur derjenige Dritten gegenüber auf sein Eigentumsrecht
berufen kann, der im Grundbuch eingetragen ist. Auf diese
Weise wird verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück
ein weiteres Mal wirksam an einen Dritten übertragen
kann.
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Der
notarielle Kaufvertrag
Da die spanischen Registerämter nur Urkunden von spanischen
Notaren oder Konsulen anerkennen, ist für eine Grundbucheintragung
ein notarieller Kaufvertrag erforderlich. In diesem Fall
erfolgt die Eigentumsübertragung mit der Leistung der
Unterschrift unter den notariellen Kaufvertrag (Escritura
pública de compra venta).
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Steuern
in Spanien
Neben
Notar und Grundbuchgebühren, sind beim Immobilienkauf auch
Steuern zu zahlen, über die sich der Käufer informieren
sollte. Zu beachten ist z.B., dass sich der Käufer nachweisen
lässt, dass eventuell bestehende Steuerschulden vom Veräusserer
vor Vertragsschluss beglichen worden sind. Ist dies nicht der
Fall, so haftet das Grundstück für die Schulden, was
zur Folge hat, dass das Finanzamt das Grundstück zwangsversteigern
lassen kann, obwohl es verkauft wurde und einem neuen Eigentümer
gehört.
Ausserdem gibt es in Spanien eine Wertzuwachssteuer (Plusvalia),
die zwar grundsätzlich der Verkäufer zu tragen hat,
aber unter Umständen auch vom Käufer gezahlt werden
muss.
Neben
den genannten Aspekten gibt es noch mehrere weitere, die im
Bereich des Immobilien- und Steuerrechts zu beachten sind. Unsere
Beratung erstreckt sich auf alle rechtlichen und steuerrechtlichen
Fragen rund um den nationalen und internationalen Grundstücksverkehr:
- Vertragskontrolle
und Beratung bezüglich der Vertragsgestaltung
-
Begutachtung der rechtlichen Situation von Grundeigentum
im Hinblick auf Veräußerungs- und Finanzierungsgeschäfte,
- Beratung
bei der Veräußerung und dem Erwerb von Immobilien,
- Erwerb
von Immobilien in Time-Sharing,
- Beratung
des Bauträgers und der Maklerfirma bei der Errichtung
und dem Vertrieb von Bauvorhaben,
- Herbeiführen
von Neubauerklärungen und Gestaltung von Gemeinschaftsordnungen,
- Gestaltung
und Verhandlung von Mietverträgen mit Schwerpunkt im
Hotel- und Gaststättengerwerbe,
- Hausverwalterverträge,
- Entwicklung
von Finanzierungskonzepten und deren hypothekarische Absicherung,
- steuerrechtliche
Beratung im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften.
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