GESELLSCHAFTSRECHT

Im heutigen Wirtschaftsleben nehmen Gesellschaften unterschiedlichster Form und die damit zusammenhängenden Gestaltungsaufgaben eine zentrale Rolle ein.
Für den rechtlichen Bestand einer Gesellschaft sind neben der Errichtung von Gesellschaften folgende Bereiche grundlegend:
Die steuerrechtliche Gestaltung eines jeden Geschäftsjahres, die Beratung der Geschäftsführerorgane, die Buchführung, das form- und fristgerechte Abhalten der gesetzlich vorgeschriebenen und zweckmäßigen Haupt- und Gesellschafterversammlungen sowie der Verwaltungsratssitzungen.

Das spanische Gesellschaftsrecht ist mit dem deutschen Gesellschaftsrecht in seinen wesentlichen Zügen vergleichbar.
In der Beratungspraxis kommt der S.L./S.R.L. (Sociedad de Responsibilidad Limitda), dem spanischen Gegenstück zur deutschen GmbH, ein besonderes Gewicht zu.
Diese Gesellschaftsform, die nicht nur für den deutschen Rechtsverkehr interessant ist, bietet ausländischen Investoren in Spanien die Möglichkeit, Geschäftsprojekte zu realisieren. Dabei zählen die bekannten Vorteile der GmbH, wie Haftungsbeschränkung und interne Flexibilität zu den Vorteilen der S.L..

Diese spanische Gesellschaftsform bietet aber noch weitere Vorteile.

Das Stammkapital beträgt nur 3.006 € und liegt somit weit unter dem für die Gründung einer deutschen GmbH erforderlichen Stammkapital i.H.v. 25.000 €.
Nach der vom Europäischen Gerichtshof festgeschriebenen Gründungstheorie kann eine spanische S.L. in Deutschland und jedem anderern EU-Mitgliedstaat Aktivitäten ausüben und eine Niederlassung führen (Niederlassungsfreiheit).
Ein weiterer Vorteil liegt in der kurzen Gründungszeit. Da die Gründung bis zur Eintragung der S.L. in das spanische Handelsregister in der Regel nicht mehr als 4 Wochen beträgt, können Sie sich schnell auf Ihr Projekt konzentrieren.
Außerdem ist Ihre Anwesenheit bei der Gründung in Spanien vor einem Notar nicht erforderlich, sondern es ist eine Bevollmächtigung ausreichend.

Bei der Gründung der Gesellschaft in Spanien ist eine Satzung vorzulegen, die durch einen Rechtsanwalt ausgearbeitet worden sein sollte. Auf diese Weise kann die Satzung auf die individuellen Umstände der einzelnen, in Spanien geplanten, Gesellschaften angepaßt werden.

Vorsicht ist allerdings bei der Haftung geboten. Nach der Rechtsprechung in Spanien ist vermehrt eine Möglichkeit des Haftungsdurchgriffs aufgetreten. Es sollte daher bei finanziell risikoreichen Aktivitäten der Gesellschaft ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, der nachprüft, ob die Haftungsbeschränkung einen ausreichenden Schutz darstellt.

ABOGADOS MB. MARTIN bietet umfassende Beratungsleistungen im Gesellschaftsrecht an. Wir erarbeiten aktuelle, fachübergreifende, auf den Einzellfall abgestimmte Lösungen, um eine effektive Betreuung zu gewährleisten. Wir begleiten Sie während Ihrer gesellschafterlichen Aktivität und entlasten Sie insoweit, als dass Sie sich voll Ihrer Geschäftstätigkeit widmen können und zugleich den gesellschaftsrechtlichen Anforderungen genügen.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Stellung des Sekretärs des Verwaltungsrats einschließlich ständiger Überprüfung der Rechtswirksamkeit der Gesellschaft in allen Belangen: Laufzeit der verschiedenen Ämter, Erteilung und Widerruf von Vollmachten, Erstellung des Jahresabschlusses und dessen Anmeldung zur Hinterlegung beim Handelsregister, Führen der gesetzlich vorgeschriebenen Bücher mit den Niederschriften der Versammlungen und Sitzungen sowie der Bücher über Aktionäre bzw. Gesellschafter, Namensaktien, Gesellschafterverträge bei Einpersonengesellschaften etc.
  • Gestaltung und Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen sowie deren Anmeldung zur Eintragung beim Handelsregister: Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans, Handlungsbevollmächtigten und Direktoren, Verlegung des Gesellschaftssitzes, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Erwerb und Veräußerung von Aktien bzw. Geschäftsanteilen.
  • Koordinierung der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses mit den externen Wirtschaftsprüfern.
  • Gestaltung und Durchführung von Maßnahmen zur Kapitalsanierung: Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung zur Deckung von Verlusten, Einlagen der Gesellschafter.
  • Unternehmensnachfolgeplanung, insbesondere bei Familienunternehmen.
  • Errichtung von Niederlassungen, Agenturen und Repräsentanzen innerhalb und außerhalb Spaniens.

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