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GESELLSCHAFTSRECHT |
Im
heutigen Wirtschaftsleben nehmen Gesellschaften unterschiedlichster
Form und die damit zusammenhängenden Gestaltungsaufgaben eine
zentrale Rolle ein.
Für den rechtlichen Bestand einer Gesellschaft sind neben der
Errichtung von Gesellschaften folgende Bereiche grundlegend:
Die steuerrechtliche Gestaltung eines jeden Geschäftsjahres,
die Beratung der Geschäftsführerorgane, die Buchführung,
das form- und fristgerechte Abhalten der gesetzlich vorgeschriebenen
und zweckmäßigen Haupt- und Gesellschafterversammlungen
sowie der Verwaltungsratssitzungen.
Das
spanische Gesellschaftsrecht ist mit dem deutschen Gesellschaftsrecht
in seinen wesentlichen Zügen vergleichbar.
In der Beratungspraxis kommt der S.L./S.R.L. (Sociedad de Responsibilidad
Limitda), dem spanischen Gegenstück zur deutschen GmbH, ein
besonderes Gewicht zu.
Diese Gesellschaftsform, die nicht nur für den deutschen Rechtsverkehr
interessant ist, bietet ausländischen Investoren in Spanien
die Möglichkeit, Geschäftsprojekte zu realisieren. Dabei
zählen die bekannten Vorteile der GmbH, wie Haftungsbeschränkung
und interne Flexibilität zu den Vorteilen der S.L..
Diese
spanische Gesellschaftsform bietet aber noch weitere Vorteile.
Das
Stammkapital beträgt nur 3.006 € und liegt somit weit
unter dem für die Gründung einer deutschen GmbH erforderlichen
Stammkapital i.H.v. 25.000 €.
Nach der vom Europäischen Gerichtshof festgeschriebenen Gründungstheorie
kann eine spanische S.L. in Deutschland und jedem anderern EU-Mitgliedstaat
Aktivitäten ausüben und eine Niederlassung führen
(Niederlassungsfreiheit).
Ein weiterer Vorteil liegt in der kurzen Gründungszeit. Da
die Gründung bis zur Eintragung der S.L. in das spanische Handelsregister
in der Regel nicht mehr als 4 Wochen beträgt, können Sie
sich schnell auf Ihr Projekt konzentrieren.
Außerdem ist Ihre Anwesenheit bei der Gründung in Spanien
vor einem Notar nicht erforderlich, sondern es ist eine Bevollmächtigung
ausreichend.
Bei
der Gründung der Gesellschaft in Spanien ist eine Satzung vorzulegen,
die durch einen Rechtsanwalt ausgearbeitet worden sein sollte. Auf
diese Weise kann die Satzung auf die individuellen Umstände
der einzelnen, in Spanien geplanten, Gesellschaften angepaßt
werden.
Vorsicht
ist allerdings bei der Haftung geboten. Nach der Rechtsprechung
in Spanien ist vermehrt eine Möglichkeit des Haftungsdurchgriffs
aufgetreten. Es sollte daher bei finanziell risikoreichen Aktivitäten
der Gesellschaft ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, der nachprüft,
ob die Haftungsbeschränkung einen ausreichenden Schutz darstellt.
ABOGADOS
MB. MARTIN bietet umfassende Beratungsleistungen im Gesellschaftsrecht
an. Wir erarbeiten aktuelle, fachübergreifende, auf den Einzellfall
abgestimmte Lösungen, um eine effektive Betreuung zu gewährleisten.
Wir begleiten Sie während Ihrer gesellschafterlichen Aktivität
und entlasten Sie insoweit, als dass Sie sich voll Ihrer Geschäftstätigkeit
widmen können und zugleich den gesellschaftsrechtlichen Anforderungen
genügen.
Unsere
Leistungen umfassen:
- Stellung
des Sekretärs des Verwaltungsrats einschließlich ständiger
Überprüfung der Rechtswirksamkeit der Gesellschaft in
allen Belangen: Laufzeit der verschiedenen Ämter, Erteilung
und Widerruf von Vollmachten, Erstellung des Jahresabschlusses
und dessen Anmeldung zur Hinterlegung beim Handelsregister, Führen
der gesetzlich vorgeschriebenen Bücher mit den Niederschriften
der Versammlungen und Sitzungen sowie der Bücher über
Aktionäre bzw. Gesellschafter, Namensaktien, Gesellschafterverträge
bei Einpersonengesellschaften etc.
- Gestaltung
und Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen sowie deren
Anmeldung zur Eintragung beim Handelsregister: Bestellung und
Abberufung von Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans,
Handlungsbevollmächtigten und Direktoren, Verlegung des Gesellschaftssitzes,
Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Erwerb und Veräußerung
von Aktien bzw. Geschäftsanteilen.
- Koordinierung
der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses mit den
externen Wirtschaftsprüfern.
- Gestaltung
und Durchführung von Maßnahmen zur Kapitalsanierung:
Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung zur Deckung von Verlusten,
Einlagen der Gesellschafter.
- Unternehmensnachfolgeplanung,
insbesondere bei Familienunternehmen.
- Errichtung
von Niederlassungen, Agenturen und Repräsentanzen innerhalb
und außerhalb Spaniens.
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